Allgemeines zu den Förderungen
Die Unterstützung möglichst vieler Projekte und die Hilfestellung für Eltern im Einzelfall ist dem Elternverein Aufgabe und Bedürfnis gleichermaßen. Ein elektronisches Antragsformular auf der Website des Elternvereins vereinfacht die Antragstellung sowohl von Projekt- als auch von Einzelanträgen. In Folge der Vielzahl der eintreffenden Anträge sieht sich der Vorstand des Elternvereines veranlasst, Richtlinien für die Vergabe der Geldmittel festzulegen. Diese Richtlinien haben folgende Zielsetzung:
Transparenz der Mittelvergabe
Bei jedem Antrag kann von unabhängigen Dritten (Rechnungsprüfer) und vom Antragsteller selbst nachvollzogen werden, warum der Antrag in genau der Höhe bewilligt worden ist, und warum die beschlossene eventuell von der beantragten Förderung abweicht. Der Vorstand des Elternvereines war und ist immer bemüht, seine zur Verfügung stehenden Mittel gerecht zu verteilen. Mit diesen Richtlinien soll ein wichtiger Schritt in Richtung Objektivierung getan werden.
Sinnvolle Streuung der Mittel
Die Richtlinien sollen gewährleisten, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll geholfen wird. Sie sollen auch gewährleisten, dass diese Mittel nicht nur den ersten Antragstellern im Schuljahr zur Verfügung stehen, sondern auch für spätere Anträge noch Geld vorhanden ist. Die Mittel sollen nach den Richtlinien für mindestens 10 Projektanträge und mindestens 20 Einzelanträge reichen.